AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

VERMIETUNG UND SERVICE von Veranstaltungstechnik

§ 1 Geltungsbereich

Die nachstehenden Bedingungen sind Grundlage und Bestandteil aller Vertragsverhältnisse und damit im Zusammenhang stehender Rechtsgeschäfte zwischen Music For Friendz (Beschallungs.- u. Lichttechnik)  und seinen Vertragspartnern, die Sach- und Dienstleistungen von Music For Friendz (Beschallungs.- u. Lichttechnik)  in Anspruch nehmen (nachfolgend Mieter genannt). Etwaigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Mieters wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

1. Die Angebote von Music For Friendz (Beschallungs.- u. Lichttechnik)  sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich. Die Auftragserteilung durch den Mieter sowie die Auftragsbestätigung durch Music For Friendz (Beschallungs.- u. Lichttechnik)  bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Form.

2. Die Mietzeit beginnt mit dem Tage der Abholung und endet mit dem Tage der Rückgabe der gemieteten Geräte. Ein Tagesmietpreis bezieht sich auf eine Mietdauer von 24 Stunden. Ein angebrochener Tag wird als voller Tag berechnet.

§ 3 Gewährleistung und Haftung

Music For Friendz (Beschallungs.- u. Lichttechnik)  verpflichtet sich, die Mietsache funktionsfähig zu übergeben und für die Dauer der Mietzeit zu überlassen. Die Übergabe erfolgt im Lager von Music For Friendz (Beschallungs.- u. Lichttechnik) . Eine Anlieferung erfolgt gegen Berechnung der Kosten. Music For Friendz (Beschallungs.- u. Lichttechnik)  ist zur Instandhaltung der Mietsache während der Mietzeit berechtigt, jedoch nicht verpflichtet.

§ 4 Pflichten des Mieters

1. Der Mieter ist verpflichtet, sich bei Übernahme bzw. vor Versand der gemieteten Geräte von deren Vollständigkeit und richtiger Funktion zu überzeugen. Die Übernahme gilt als Bestätigung des einwandfreien Zustandes und der Vollständigkeit der Geräte.

2. Die Mietsache ist pfleglich zu behandeln und darf ausschließlich von fachkundigen Personen aufgestellt, bedient und abgebaut werden,

 außer das Formular „Einweisung Musikanlage“ wurde besprochen und unterzeichnet. Der vertragswidrige Gebrauch der Mietsachen berechtigt Music For Friendz (Beschallungs.- u. Lichttechnik)  zur sofortigen und fristlosen Kündigung des Mietvertrages.

3. Der Mieter hat für eine störungsfreie Stromversorgung zur Nutzung der Mietanlagen Sorge zu tragen. Für Ausfälle und Schäden der Mietsachen infolge von Stromausfall oder Stromunterbrechungen oder -schwankungen hat der Mieter einzustehen. Wird die Mietsache unbrauchbar, ohne dass der Mieter den Mangel zu vertreten hat, so ist der Mieter verpflichtet, Music For Friendz (Beschallungs.- u. Lichttechnik)  den Mangel unverzüglich anzuzeigen. Der Mieter sichert Music For Friendz (Beschallungs.- u. Lichttechnik)  zu, die Geräte in sauberem, einwandfreiem Zustand und geordnet zurückzugeben. Der Mieter haftet für Beschädigungen, Verluste und ähnliches bis zur Höhe des Neuwertes der Geräte. Für verbrauchte, defekte oder verloren gegangene Glühlampen oder andere Teile, einschließlich Kleinteilzubehör, hat der Mieter den üblichen Marktpreis zu erstatten.

4. Der Mieter hat dafür zu sorgen, dass Untergründe für den Aufstellplatz von Traversenlifte, Lautsprecherstative etc. geeignet sind. Andernfalls kann die Technik nicht entsprechend den Sicherheitsvorschriften aufgebaut werden. 

5. Die vereinbarte Mietzeit ist unbedingt einzuhalten; ist dies nicht möglich, so ist Music For Friendz (Beschallungs.- u. Lichttechnik)  hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Für jeden Tag, den der Rückgabetermin überschritten wird, ist die volle pro Tag vereinbarte Vergütung zu entrichten. Darüber hinaus ist der Mieter verpflichtet, Music For Friendz (Beschallungs.- u. Lichttechnik)  den nachweisbar durch die Überschreitung des Rückgabetermins entstandenen Schaden zu ersetzen.

§ 5 Gewährleistungsansprüche des Mieters

Die Gewährleistungsansprüche des Mieters setzen voraus, dass der Mieter die Vollständigkeit und Funktionstüchtigkeit der Mietsache bei Übernahme gem. § 4, Ziffer 1, überprüft hat und der Mangel der Mietsache unverzüglich nach der Feststellung mitgeteilt wurde. Liegt ein Mangel vor, so ist Music For Friendz (Beschallungs.- u. Lichttechnik)  nach eigener Wahl zum Austausch oder zur Reparatur berechtigt. Ist Music For Friendz (Beschallungs.- u. Lichttechnik)  zum Austausch oder zur Reparatur nicht rechtzeitig in der Lage, ist der Mieter nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine angemessene Minderung des Mietpreises zu verlangen. Die Gewährleistungsansprüche des Mieters im Übrigen sind ausgeschlossen.

§ 6 Untervermietung/Weitergabe

Eine Untervermietung oder Weitergabe der Geräte aus dem Gewahrsam des Mieters ist dem Mieter nur mit unserer ausdrücklichen Genehmigung gestattet! Erfolgt eine Untervermietung oder eine unzulässige Weitergabe an Dritte ohne Genehmigung unserer Seite, ist Music For Friendz (Beschallungs.- u. Lichttechnik)  berechtigt, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist den Mietvertrag zu kündigen.

§ 7 Veranstaltungen

Wird zwischen den Parteien für eine Veranstaltung vereinbart, dass Music For Friendz (Beschallungs.- u. Lichttechnik)  die Funktion der Mietsachen überwacht, hat Music For Friendz (Beschallungs.- u. Lichttechnik)  die hierfür erforderlichen Rechte. Insbesondere

1. kann Music For Friendz (Beschallungs.- u. Lichttechnik)  die Anlage abschalten oder auch ggf. abbauen, wenn für die körperliche Unversehrtheit der anwesenden Personen eine Gefahr besteht oder wenn bei Open Air Veranstaltungen durch das Wetter die Anlage gefährdet wird.

2. Music For Friendz (Beschallungs.- u. Lichttechnik)  kann die Anlage abschalten, wenn Krawall, Aufruhr oder z.B. stark alkoholisierte/randalierende/aggressive Personen die Anlage gefährden. Wird gem. den vorstehenden oder ähnlichen Voraussetzungen die Anlage abgeschaltet oder abgebaut, ist der Mieter nicht berechtigt, deshalb Schadenersatzansprüche irgendwelcher Art oder Rückerstattung jeglicher Kosten, gegen Music For Friendz (Beschallungs.- u. Lichttechnik)  herzuleiten.

3. können unsere Beschallungsanlagen Pegel produzieren, die zu Hörschäden beim Publikum führen können. Nach DIN 15 905 Teil 5 hat der Veranstalter die Pflicht, den Pegel zu messen, eine Überschreitung des Grenzwertes zu verhindern und die Messung zu protokollieren.

§ 8 Schadensersatz

1.             Für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die grob fahrlässig oder mutwillig durch den Veranstalter oder seinen Gästen verursacht werden, haftet der Veranstalter. Nach der Veranstaltung prüft der Dienstleister sämtliche Materialien auf Vollständigkeit, Funktion und Sauberkeit. Fällt eine Beanstandung an, für dessen Ursache der Veranstalter selbst oder seine Gäste verantwortlich sind, können die Kosten für die Rückstellung auf Originalzustand der Materialien vor der Veranstaltung dem Veranstalter in Rechnung gestellt werden. Beanstandungen können bis zu 14 Tage nach Veranstaltungsende geltend gemacht werden. Insbesondere bei Diebstählen oder wirtschaftlichen Totalschäden haftet der Veranstalter und zahlt den Neupreis des beanstandeten Materials an den Dienstleister. 

 

2.               Sofern der Dienstleister durch äußere Einflüsse (höhere Gewalt, Naturkatastrophen, behördliche Anordnung, Betriebsstörungen beim Veranstalter, Stromausfall- oder Stromschwankungen etc.) oder entsprechendem Ausfall durch Krankheit die vereinbarten Leistungen nicht erbringen kann, hat der Veranstalter kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag, keinen Anspruch auf Schadensersatz, kein Recht auf Zurückhaltung einer Zahlung. Der Veranstalter hat für ausreichenden Schallschutz und Sicherheit zu sorgen und den Dienstleister bei Überschreiten der behördlich zugelassenen Emissionsgrenzwerte darauf aufmerksam zu machen. Insbesondere haftet und bürgt der Veranstalter zudem für sämtliche behördliche Maßnahmen, die infolge von Vernachlässigung der oben genannten und gesetzlicher Pflichten, vollzogen werden. 

 

3.               Sofern Music For Friendz (Beschallungs.- u. Lichttechnik) im Falle von Krankheit die Dienstleistung nicht ausführen kann, ist Music For Friendz (Beschallungs.- u. Lichttechnik) nicht dazu verpflichtet für Ersatzpersonal zu sorgen.

 

4.               Bei der Vermietung von technisch aufwendigen Geräten (wie z.B. Videoprojektoren, Farbwechslern, computergesteuerten Scheinwerfern usw.) ohne Fachpersonal von Music For Friendz (Beschallungs.- u. Lichttechnik)  wird grundsätzlich keine Haftung für die ordnungsgemäße Funktion übernommen. Dem Mieter obliegt in jedem Fall die Darlegungs- und Beweislast für Schadensgrund und -höhe.

 

5.               Wird Material ohne Personal angemietet, hat der Mieter für die Einhaltung aller geltenden Sicherheitsrichtlinien, insbesondere der UVV und der VDE zu sorgen. Ferner ist das Leihmaterial grundsätzlich nur bestimmungsgemäß einzusetzen. Sollten Unklarheiten oder Zweifel über den bestimmungsgemäßen Einsatz bestehen, muss ein Sachkundiger befragt werden. Ansonsten gelten alle unter §5 genannten Haftungsbeschränkungen.

§ 9 Versicherung

Der Mieter ist verpflichtet, dass allgemein mit der jeweiligen Mietsache verbundene Risiko ordnungsgemäß und ausreichend zu versichern. Der Abschluss der Versicherung ist Music For Friendz (Beschallungs.- u. Lichttechnik)  auf Verlangen nachzuweisen. 

§ 10 Preise / Zahlungen

1. Preise und Zahlungsmodalitäten werden für jeden Vorgang gesondert vereinbart. Music For Friendz (Beschallungs.- u. Lichttechnik)  behält sich vor, die Preisliste jederzeit und ohne Ankündigung zu verändern.

2. Wird ein bereits erteilter Auftrag innerhalb 30 Tagen vor Veranstaltungs- oder Installationsbeginn bzw. Abholung der gemieteten Geräte storniert, ist eine Abstandsgebühr in Höhe von 20% der vereinbarten Gebühren zu zahlen.

3. Wird ein bereits erteilter Auftrag innerhalb 10 Tagen vor Veranstaltungs- oder lnstallationsbeginn bzw. Abholung der gemieteten Geräte storniert, ist eine Abstandsgebühr in Höhe von 50% der vereinbarten Gebühren zu zahlen.

4. Wird ein bereits erteilter Auftrag innerhalb 3 Tagen vor Veranstaltungs- oder lnstallationsbeginn bzw. Abholung der gemieteten Geräte storniert, ist eine Abstandsgebühr in Höhe von 80% der vereinbarten Gebühren zu zahlen.

5. Im Falle eines Zahlungsverzuges des Mieters kann Music For Friendz (Beschallungs.- u. Lichttechnik)  ohne besonderen Nachweis, Zinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank in Rechnung stellen. Sonstige Ansprüche von Music For Friendz (Beschallungs.- u. Lichttechnik)  bleiben unberührt.

6. Der Mieter kann nur dann Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn dies unstrittig oder rechtskräftig festgestellt ist.

§ 11

Eventuelle GEMA-Gebühren trägt der Veranstalter. Diese werden bei einer öffentlichen Veranstaltung (z.B. öffentliche Partys gegen Eintritt) fällig und sind vom Auftraggeber bzw. Veranstalter zu entrichten.

§ 12 Rechte Dritter

Der Mieter hat die Geräte von allen Belastungen, Inanspruchnahme und Pfandrechten Dritter freizuhalten. Er ist verpflichtet, den Vermieter unter Überlassung aller notwendigen Unterlagen unverzüglich zu benachrichtigen, wenn während der Laufzeit des Mietvertrages die vermieteten Geräte dennoch gepfändet oder in irgendeiner anderen Weise von Dritten in Anspruch genommen werden. Der Mieter trägt die Kosten, die zur Aufhebung derartiger Eingriffe Dritter erforderlich sind.

§ 13 Schlussbestimmungen

1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Music For Friendz (Beschallungs.- u. Lichttechnik)  und dem Mieter gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die deutsche Sprache ist Verhandlungs- und Vertragssprache.

2. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist der Gerichtsstand des Vermieters.

3. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, ersatzweise diejenige zulässige Regelung zu vereinbaren, die dem dokumentierten Parteiwillen am nächsten kommt.

4. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen worden. Änderungen dieser Bestimmungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Preise von Music For Friendz (Beschallungs.- u. Lichttechnik)  verstehen sich in EURO. Preisänderungen, Druckfehler und Irrtum vorbehalten.

Music For Friendz (Beschallungs.- u. Lichttechnik)
Bert Sauter
Buchenweg 3
78579 Neuhausen ob Eck

Stand: 09.01.2020